2. Preise,
Überstunden und Zahlung
Die von uns betreute
Veranstaltung dauert, soweit nichts anderes Vereinbart, sechs Stunden.
Bei jeder weiteren angefangenen Stunde wird ein Aufschlag von 80,- €
berechnet.
Sollte eine Veranstaltung
über die Uhrzeit von 24:00 Uhr andauern, so wird ein Aufschlag von 90,-
€ für jede angefangene Stunde berechnet.
Sollte eine Veranstaltung
über die Uhrzeit von 3:00 Uhr andauern, so wird ein Aufschlag von 110,- €
für jede angefangene Stunde berechnet.
Die umseitig genannten
Mietgebühren sind direkt nach der Veranstaltung an uns zu entrichten.
Eine Rechnung kann vom Mieter verlangt werden. Sollte der Vermieter
keine Rechnung vorlegen können, so ist er berechtigt diese
nachzureichen. Der anfallende Gesamtbetrag ist dann innerhalb von 14
Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
3. Haftung
Der Mieter verpflichtet sich
das entliehene Gerät sachgerecht und sorgfältig zu behandeln. Der Mieter
haftet für auftretende Schäden, verursacht durch den Mieter selbst oder
dritte, und Abhandenkommen. Beschädigungen sind uns unverzüglich
mitzuteilen. Der Mieter hat sich bei der Übernahme vom ordnungsgemäßen
Zustand der Geräte zu überzeugen. Tut er dies nicht, erkennt er den
ordnungsgemäßen Zustand der Geräte an.
4.
Haftungszeitraum
Der Mieter haftet vom
Zeitpunkt der Übernahme der Geräte von unserem Lager bis zur
vollständigen Rückgabe an uns. Bei von unserem Personal betreuten
Veranstaltungen haftet der Mieter während der gesamten Veranstaltung.
Treten hierbei Beschädigungen, ob fahrlässig oder gar mutwillig, durch
den Mieter oder Dritte auf, so haftet der Mieter.
5.
Eigentumsverhältnisse
Alle Geräte bleiben in
unserem Eigentum. Eine Besitzüberlassung an Dritte durch den Mieter ist
ohne unsere Zustimmung nicht erlaubt.
Gerichtsstand
Erfüllungsort und
Gerichtsstand ist Ratingen
7. Höhere Gewalt
Krieg, Streik, Aussperrung,
Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen,
Verfügungen von hoher Hand, sowie alle Fälle höherer Gewalt befreien uns
für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der
Verpflichtung zur Lieferung und Leistung. Wir können in solchen Fällen
ganz oder teilweise von dem Vertrag zurücktreten, ohne dass der Kunde
ein Recht auf Schadenersatz hat.
8. GEMA
Alle anfallenden
GEMA-Gebühren müssen vom Mieter bezahlt werden. Die Höhe der Gebühren
richtet sich nach der GEMA.
Rücktritt der
Kunden vom Mietvertrag
Ein Rücktritt muss uns
mindestens 14 Tage vor dem eigentlichen Erfüllungstermin bekannt gegeben
werden. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, so sind 50% der
umseitig genannten Mietgebühren zu entrichten.
10. Sonstiges
Dem Vermieter und seinem
Personal sind während der Veranstaltung Getränke zum eigenen Verzehr zur
Verfügung zu stellen.
Bei von uns betreuten
Veranstaltungen ist der Raum mindestens 2h vor Beginn der Veranstaltung
zum Aufbau der Geräte verfügbar zu machen. Andere Regelungen können
schriftlich getroffen werden.
Stand:
November 2011