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Allgemeine Geschäftsbedingungen von AmpScape - Light & Soud

 

1. Parteien und Mietgegenstand

 

Diese Bedingungen gelten für die Vermietung der umseitig genannten Equipment (nachstehend Gerät) an umseitig genannten Mieter (Nachstehend Mieter) durch im Briefkopf genannten Vermieter (Nachstehend Wir).

 

2. Preise, Überstunden und Zahlung

 

Die von uns betreute Veranstaltung dauert, soweit nichts anderes Vereinbart, sechs Stunden. Bei jeder weiteren angefangenen Stunde wird ein Aufschlag von 80,- € berechnet.

 

Sollte eine Veranstaltung über die Uhrzeit von 24:00 Uhr andauern, so wird ein Aufschlag von 90,- € für jede angefangene Stunde berechnet.

 

Sollte eine Veranstaltung über die Uhrzeit von 3:00 Uhr andauern, so wird ein Aufschlag von 110,- € für jede angefangene Stunde berechnet.

 

Die umseitig genannten Mietgebühren sind direkt nach der Veranstaltung an uns zu entrichten. Eine Rechnung kann vom Mieter verlangt werden. Sollte der Vermieter keine Rechnung vorlegen können, so ist er berechtigt diese nachzureichen. Der anfallende Gesamtbetrag ist dann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.

 

3. Haftung

 

Der Mieter verpflichtet sich das entliehene Gerät sachgerecht und sorgfältig zu behandeln. Der Mieter haftet für auftretende Schäden, verursacht durch den Mieter selbst oder dritte, und Abhandenkommen. Beschädigungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter hat sich bei der Übernahme vom ordnungsgemäßen Zustand der Geräte zu überzeugen. Tut er dies nicht, erkennt er den ordnungsgemäßen Zustand der Geräte an.

 

4. Haftungszeitraum

 

Der Mieter haftet vom Zeitpunkt der Übernahme der Geräte von unserem Lager bis zur vollständigen Rückgabe an uns. Bei von unserem Personal betreuten Veranstaltungen haftet der Mieter während der gesamten Veranstaltung. Treten hierbei Beschädigungen, ob fahrlässig oder gar mutwillig, durch den Mieter oder Dritte auf, so haftet der Mieter.

 

5. Eigentumsverhältnisse

 

Alle Geräte bleiben in unserem Eigentum. Eine Besitzüberlassung an Dritte durch den Mieter ist ohne unsere Zustimmung nicht erlaubt.

 

6. Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ratingen

 

7. Höhere Gewalt

 

Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand, sowie alle Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung und Leistung. Wir können in solchen Fällen ganz oder teilweise von dem Vertrag zurücktreten, ohne dass der Kunde ein Recht auf Schadenersatz hat.

 

8. GEMA

 

Alle anfallenden GEMA-Gebühren müssen vom Mieter bezahlt werden. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der GEMA.

 

9. Rücktritt der Kunden vom Mietvertrag

 

Ein Rücktritt muss uns mindestens 14 Tage vor dem eigentlichen Erfüllungstermin bekannt gegeben werden. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, so sind 50% der umseitig genannten Mietgebühren zu entrichten.

 

10. Sonstiges

 

Dem Vermieter und seinem Personal sind während der Veranstaltung Getränke zum eigenen Verzehr zur Verfügung zu stellen.

Bei von uns betreuten Veranstaltungen ist der Raum mindestens 2h vor Beginn der Veranstaltung zum Aufbau der Geräte verfügbar zu machen. Andere Regelungen können schriftlich getroffen werden.

 

Stand: November 2011

 

Letzte Aktualisierung: Februar 2012  |  Impressum | AGB